Sie sind betroffen, wenn Sie der europäischen Öffentlichkeit einen der von der EAA abgedeckten Dienste anbieten: E-Commerce, Bank- und Finanzdienstleistungen, Ticketing und Verkehr, elektronische Kommunikation, audiovisuelle Medien oder digitale Bücher.
Kleinstunternehmen im Dienstleistungssektor (weniger als 10 Arbeitnehmer und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz) sind befreit, aber Barrierefreiheit bleibt ein Vorteil: Sie verbessert das Nutzererlebnis für alle und stärkt Ihre Qualitätssignale bei Google und KI.